Rinder

Anbindehaltung: Schluss in fünf Jahren?

Aus für Anbindehaltung, höhere Auflagen beim Enthornen: Das neue Tierschutzgesetz könnte Rinderhalter stark beuteln.

Einen doppelten Schlag bekamen vergangene Woche Rinderhalter mit Anbindeställen. Zum einen ist Bayern mit seiner Initiative gegen ein generelles Verbot der Anbindehaltung von Milchkühen gescheitert. Der vom Freistaat eingebrachte Entschließungsantrag bekam in der Plenarsitzung des Bundesrats am Freitag keine Mehrheit.

Zum anderen enthält der vom Bundesagrarministerium (BMEL) in die Länder- und Verbändeanhörung gegebene Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes praktisch kaum Änderungen im Vergleich zu der Fassung, die bereits vor einigen Monaten bekannt wurde.

Aus für 10  000 Betriebe?

Nach einer Übergangszeit von fünf Jahren soll die Anbindehaltung von Rindern verboten sein. Ausnahmen soll es nur für Betriebe mit bis zu 50 Rindern in Anbinde­haltung geben, wenn sie während der Vegetationszeit...