Einen doppelten Schlag bekamen vergangene Woche Rinderhalter mit Anbindeställen. Zum einen ist Bayern mit seiner Initiative gegen ein generelles Verbot der Anbindehaltung von Milchkühen gescheitert. Der vom Freistaat eingebrachte Entschließungsantrag bekam in der Plenarsitzung des Bundesrats am Freitag keine Mehrheit.
Zum anderen enthält der vom Bundesagrarministerium (BMEL) in die Länder- und Verbändeanhörung gegebene Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes praktisch kaum Änderungen im Vergleich zu der Fassung, die bereits vor einigen Monaten bekannt wurde.
Aus für 10 000 Betriebe?
Nach einer Übergangszeit von fünf Jahren soll die Anbindehaltung von Rindern verboten sein. Ausnahmen soll es nur für Betriebe mit bis zu 50 Rindern in Anbindehaltung geben, wenn sie während der Vegetationszeit Zugang zu Weideland und im Winter mindestens zweimal pro Woche auf ein Freigelände können. Bei einer Hofübergabe soll diese Ausnahmeregelung nicht mehr gelten.
Nach Angaben des BMEL benötigt die Gesetzesänderung keine Zustimmung vom Bundesrat. „Sie würde zu einem massiven Strukturbruch führen und die kleinstrukturierte Tierhaltung in Bayern zerstören“, warnt Charlotte Roth, Bayerischer Bauernverband, auf topagrar.com.
Nach Erhebungen der Bayerischen Landesanstalt halten von den 22 700 Milchviehbetrieben in Bayern noch 7200 ihre Kühe ganzjährig in Anbindung, weitere 3500 kombinieren Anbindung und Auslauf. „Auch von den Kombibetrieben würde die Mehrzahl die Kriterien nicht erfüllen, weil ihnen der Auslauf für die Winterhaltung fehlt“, erläutert Roth. In NRW gibt es wenig Rinderhalter mit Anbindehaltung. Allerdings bekommen Rindermäster ihre Kälber teils aus bayerischen Anbindebetrieben und wären so indirekt betroffen.
Weitere Erschwernis für Rinderhalter: Während Tierhalter bisher nach einer Sedierung und einer Schmerzmittelgabe Kälber noch allein enthornen dürfen, soll künftig eine Lokalanästhesie vorgeschrieben sein – und damit ein Tierarzt, denn nur er darf eine Lokalanästhesie durchführen. Auch die bisher geltende Ausnahme für das Kastrieren von männlichen Kälbern ohne Betäubungs- und Schmerzmittel soll nicht mehr gelten. Zudem soll die Ausnahme für das Kürzen des Schwanzes von Kälbern mit elastischen Ringen entfallen sowie das betäubungslose Schwänzekürzen bei Lämmern.
Bruch mit Koalitionsvertrag
Der WLV hält einen Ausstieg aus der Anbindehaltung in fünf Jahren kaum zumutbar. Die Bundesregierung weiche damit vom Koalitionsvertrag ab, wo zehn Jahre als Frist gesetzt waren. Und: Die Vorschriften für das Schwänzekupieren bei Schweinen seien unnötig und kompliziert. Fazit des WLV zu den Vorschlägen: Mehr Bürokratie ohne praxistaugliche Lösungen.
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