Eine Mehrheit der Bundesländer hat am Freitag dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Was zwar nicht zur Abstimmung stand, aber letztendlich indirekt mitverhandelt wurde, ist der Agrardiesel. Nun ist klar: Es bleibt beim Ausstieg aus der Agrardieselrückvergütung.
Die unionsgeführten Länder sind damit eingeknickt. Denn die von CDU und CSU geführten Länder hatten im Vorfeld ihre Zusage zum Wachstumschancengesetz mit der Forderung verbunden, die Regierung müsse die Streichung der Agrardieselrückvergütung zurücknehmen. Das ist nicht passiert. Es bleibt beim Abschmelzen der Steuerrückerstattung für Agrardiesel über drei Jahre. Allerdings will die Ampelregierung den Land- und Forstwirten an anderen Stellen entgegenkommen (siehe unteren Kasten).
Und: Auch vom Wachstumschancengesetz können und sollen Landwirte profitieren. Die wichtigsten Änderungen:
- Die Kürzung der Vorsteuerpauschale für pauschalierende Landwirte ist zunächst vom Tisch. Die erste Fassung des Gesetzes sah ein Abschmelzen des Pauschalierungssatzes von 9 auf 8,4% vor. In der beschlossenen Version ist die umstrittene Passage nicht mehr vorhanden.
- Für Wirtschaftsgüter, die Landwirte nach dem 31. Dezember 2023 gekauft haben, dürfen sie eine Sonderabschreibung von 40% in Anspruch nehmen (bislang 20%). Außerdem können sie für Wirtschaftsgüter, die sie zwischen dem 1. April 2024 und dem 31. Dezember 2024 anschaffen, das Doppelte der linearen Abschreibung absetzen, maximal aber 20% (degressive Abschreibung).
- Für neue Häuser oder Wohnungen gibt es nun eine degressive Abschreibung von 5%. Voraussetzung: Landwirte müssten das Gebäude zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 gebaut oder gekauft haben. Es spielt keine Rolle, ob sich die Immobilie im Privat- oder Betriebsvermögen befindet.
- Die Grenze für die Ist-Besteuerung steigt von 600.000 € auf 800.000 €. Hintergrund: Grundsätzlich ordnet das Finanzamt einen Umsatz dem Kalenderjahr zu, in dem Landwirte die Leistung erbracht haben. Dabei spielt es keine Rolle, wann sie die Rechnung ausstellen oder wann das Geld auf dem Konto eingeht.
Diese Entlastungen plant die Ampel
Der Bundesrat hat auch dem Haushaltsfinanzierungsgesetz zugestimmt. Dessen Schicksal hatte die Union ebenfalls mit dem Agrardiesel verknüpft. Um die Zustimmung der unionsgeführten Länder zu gewinnen, hat die Bundesregierung eine Protokollerklärung zum Gesetz hinzugefügt. Darin listet sie auf, welche „zügig umzusetzende Maßnahmen“ zur Entlastung der Landwirtschaft sie vorhat.
Ein Großteil ist bekannt, etwa die Aussetzung der Pflichtbrache für 2024 und die Wiedereinführung der Tarifglättung. Diese soll rückwirkend ab 2023 und für insgesamt sechs Jahre gelten, sofern Brüssel zustimmt. Nicht ganz neu ist auch die Anpassung des Agrarorganisationen-Lieferketten-Gesetzes zur Stärkung der Landwirte in der Wertschöpfungskette. Hinzu kommen:
- Prüfung alternativer Antriebstechnologien in der Landwirtschaft bzw. von Steuererleichterungen für alternative Kraftstoffe.
- Entlastungen durch die überarbeitete Stoffstrombilanzverordnung, die für die verursachergerechte einzelbetriebliche Betrachtung notwendig ist, unter anderem Orientierung an den Richt- und Schwellenwerten der Düngeverordnung, Vereinheitlichung von Dokumentationsfristen, gegebenenfalls Einführung von Bagatellgrenzen.
- Umfassende, konkrete Umsetzung von Vorschlägen für den Bürokratieabbau.
- Umbau der Tierhaltung: Weiterentwicklung Tierhaltungskennzeichnung mit Auswirkung auf Außer-Haus-Verpflegung, erfolgreicher Start des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung, Prüfung der Sicherstellung einer verlässlichen Finanzierung für die tierwohlgerechte Tierhaltung.
- Erarbeitung von Vorschlägen zur Gemeinsamen Agrarpolitik.
-Zahlreiche Entlastungen im Steuerrecht wie degressive AfA bei beweglichen Wirtschaftsgütern, Anhebung der Sonderabschreibungsmöglichkeiten, Anpassung der Stromsteuerentlastungen; Neugestaltung der Höfeordnung.
Interessant ist der Punkt „Prüfung einer Risikoausgleichsrücklage“. Bisher hatte sich die Ampel bezüglich einer möglichen Einführung der Rücklage bedeckt gehalten. Nun soll „geprüft“ werden.