Überbetriebliche Nährstoffverwertung

Änderungen im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW

Abgeber und Aufnehmer von Wirtschaftsdüngern aufgepasst: Ab Montag, 16. August, gibt es Änderungen im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW. So sind Importmeldungen nur noch über das Programm möglich.

Ab dem 16. August 2021 gibt es im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW Änderungen: Neben den Abgabemeldungen lassen auch die Importmeldungen für Aufnahmen von Wirtschaftsdüngern aus anderen Bundesländern oder Staaten, die nach NRW geliefert wurden und laut der Bundesverbringensverordnung (WDüngV) erforderlich sind, im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW erfassen. Die bisherigen Formulare dafür stehen dann nicht mehr zur Verfügung, neue Importmeldungen sind nur noch über das Programm möglich.

Erfassung als Inverkehrbringer

Auch die einmalige Mitteilung als Inverkehrbringer von Wirtschaftsdüngern lässt sich jetzt ausschließlich im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW erledigen. Betriebe, die Wirtschaftsdünger abgeben, müssen das einmalig zwei Wochen vor dem ersten Inverkehrbringen beim Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragtem melden. Auch hierfür gab es bisher Formulare. Bereits gemachte Mitteilungen hat die Behörde in das Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW übertragen. In einem neuen Menüpunkt lässt sich prüfen, ob die Mitteilung erfolgt ist. Fehlt sie, muss sie nachgeholt werden. Werden Wirtschaftsdünger abgegeben ohne vorher eine Mitteilung als Inverkehrbringer gemacht zu haben, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann, warnt Lara Heitland, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Wird kein Wirtschaftsdünger abgegeben, ist keine Mitteilung nötig. Das Ausstellen einer Mitteilungsvollmacht ist nicht möglich. Deshalb können Dritte wie Berater oder Dienstleister die Mitteilung als Inverkehrbringer nicht für den Betrieb übernehmen.

Was jetzt konkret tun?

Kammermitarbeiterin Heitland empfiehlt allen Abgebern und Importeuren von Wirtschaftsdüngern und Stoffen, die Wirtschaftsdünger enthalten, sich über www.meldeprogramm-nrw.de im Meldeprogramm anzumelden und zu prüfen, ob die Mitteilung als Inverkehrbringer vorliegt und alle Abgabe- und Importmeldungen vollständig und richtig erfasst sind. Gibt es bei gespeicherten Meldungen Fehler, sollten die Anwender diese stornieren und korrekt neu erfassen. Die Meldefrist für Abgaben und Importe von Wirtschaftsdüngern mit Lieferdatum im Kalenderjahr 2021 endet am 31. März 2022.

Mit dem Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW setzt die Landwirtschaftskammer seit 2013 die Wirtschaftsdüngernachweisverordnung NRW zur Dokumentation der überbetrieblichen Nährstoffverwertung um. Abgeber von Wirtschaftsdünger und Stoffen, die Wirtschaftsdünger enthalten, sind verpflichtet, ihre Abgaben aus dem vorherigen Kalenderjahr bis zum 31. März des Folgejahres in der Online-Anwendung dem Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragtem zu melden.