Herbstdüngung

Zwischenfrüchte richtig düngen

Grundsätzlich haben Zwischenfrüchte einen Düngebedarf im Herbst. Wichtig ist aber unter anderem, dass eine Sommerung folgt.

Voraussetzung für eine Düngemaßnahme ist ein Düngebedarf der Kultur, dies gilt auch für Zwischenfrüchte. Wichtig zu wissen ist, dass die Zwischenfrucht im Herbst nur dann einen Düngebedarf hat, wenn sie auf eine Getreidevorfrucht folgt. Dies betrifft sowohl Gründüngungszwischenfrüchte als auch Futterzwischenfrüchte (Ackerfutterbau). Beträgt der Leguminosenanteil bei Zwischenfruchtmischungen mehr als 50 % (Samenanteil), besteht allerdings kein N-Düngebedarf.

Wichtig: Es muss eine Sommerung folgen!

Außerdem haben Zwischenfrüchte nur einen Düngebedarf, wenn eine Sommerung folgt. Die Düngung einer Zwischenfrucht, die z. B. zwischen einem Winterraps und einem Winterweizen steht, ist somit unzulässig. Ein weiteres Beispiel wäre eine Zwischenfrucht nach Gerste, wenn anschließend ein Winterweizen folgt. Auch hier hat die Zwischenfrucht keinen Düngebedarf und darf nicht gedüngt werden.

In Nitratbelasteten Gebieten darf man nur solche Zwischenfrüchte düngen, bei denen im Ansaatjahr eine Futternutzung erfolgt. Aber Vorsicht: Eine Verwendung als Biogassubstrat gilt nicht als Futternutzung. Bei vielen Zwischenfrüchten sind Abzüge bei der Düngebedarfsermittlung für die nachfolgende Sommerung zu berücksichtigen. Dies sollte bei der Planung der Zwischenfruchtart berücksichtigt werden.

Mehrjähriges Ackergras, das bereits im Herbst des Vorjahres als Zwischenfrucht angebaut wird, gilt als Sommerung. Damit hat das Ackergras mit Vorfrucht Getreide im Herbst der Etablierung einen N-Düngebedarf, wenn dieses ab dem nächsten Jahr als mehrjähriges Ackergras genutzt wird.

Wie hoch ist der Bedarf?

Zwischenfrüchte haben generell einen fixen N-Düngebedarf von 60 kg N (= 60 kg N pflanzenverfügbar). Dieser ist aber mit vielen Düngemitteln nicht voll zu decken, da zusätzlich die Regel gilt: Nach der Hauptfruchternte darf die Stickstoffzufuhr zur Zwischenfrucht 60 kg Gesamt-N bzw. 30 kg Ammonium-N je Hektar nicht überschreiten.

Die Regelung im Rahmen des Düngerechts zur Herbstdüngung sind sehr komplex. Das Düngeportal NRW erledigt viele Aufgaben rechtskonform automatisch. Viele Erläuterungen zum Zwischenfruchtanbau finden Sie unter www.duengung-nrw.de.