Mittlerweile wächst der Raps deutlich – erste Bestände sind schon 40 cm lang und haben kräftige Wurzeln gebildet. Die Abschlussdüngung sollte bald erfolgen.
Inwieweit Fungizidbehandlungen notwendig und sinnvoll sind, erfahren Sie im Artikel „Rapsfungizide nur gezielt?“ auf Seite 39. Rapsanbauer können den Anwendungstermin vom Zeitpunkt einer ggf. notwendigen Insektizidbehandlungen abhängig machen.
Vermehrung: Vermehrungsbestände von Winterraps werden im Rahmen der Saatgutanerkennung bei Liniensorten mindestens zwei Mal besichtigt. Die zweite Besichtigung erfolgt im Frühjahr zum Streckungswachstum bzw. zu Beginn der Blüte. Bei Hybridsorten kommen noch zwei weitere Besichtigungen hinzu – eine zur Vollblüte und eine zur Kontrolle des Abschlegelns der Vaterlinie nach der Blüte.
Vermehrer sollten die Schilder, mit denen die Vermehrungsflächen gekennzeichnet sein müssen, jetzt rechtzeitig aufstellen oder dort, wo die Schilder über Winter draußen standen, die Angaben auf Lesbarkeit überprüfen. Bei fehlendem Schild ist eine gebührenpflichtige Nachbesichtigung erforderlich.
Je nach Region und Entwicklung der Rapsbestände werden die Saatenanerkenner Ende März/Anfang April mit den Frühjahrsbesichtigungen beginnen. Ein wichtiges Kriterium ist hierbei die Feststellung des Fremdbesatzes.
In Vermehrungsbeständen, in denen Z-Saatgut erzeugt wird, sind hinsichtlich der Sortenreinheit im Durchschnitt der Auszählungen auf einer Zählstrecke von 150 m² maximal 15 abweichende Typen erlaubt. Hierunter fallen auch Pflanzen einer anderen, zur Fremdbefruchtung befähigten Art (z. B. Kohlrübe) und Pflanzen, deren Samen sich vom Saatgut nur schwer unterscheiden lassen (z. B. Rübsen, Schwarzer Senf, Sareptasenf). Gleichzeitig achtet der Feldbesichtiger auf bestimmte Pflanzen anderer Arten, deren Samen sich schwer aus dem Saatgut herausreinigen lassen. Hierzu zählen zum Beispiel Klette, Weißer Senf, Ölrettich und Ackersenf. Von diesen Pflanzen dürfen bei der Erzeugung von Z-Saatgut maximal 25 Exemplare auf 150 m² vorhanden sein. Für Basis- und Vorstufensaatgut gelten grundsätzlich strengere Normen (maximal fünf abweichende Typen und maximal zehn Pflanzen anderer Arten, deren Samen sich aus dem Saatgut schwer herausreinigen lassen). Vermehrer sollten den Fremdbesatz am besten zum jetztigen Zeitpunkt entfernen, da er vor Beginn des Streckungswachstums gut zu erkennen und zu entfernen ist.
Überschreitet der Besatz die Höchstgrenzen, wird der Bestand ohne Erfolg feldbesichtigt (Feldaberkennung). Eine anschließende Bereinigung des Bestandes kann mit einer gebührenpflichtigen Nachbesichtigung überprüft werden.
Bei der nachfolgenden Blütenbesichtigung von Hybridraps überprüft der Besichtiger die Sterilität der Mutterlinien. Dabei ermittelt er den Anteil normal stäubender Pflanzen in den Mutterlinien – sogenannte fertile Abweicher. Normal stäubende Pflanzen in der sterilen Mutterlinie können durch Altrapsaufwuchs der Fläche, von Verunreinigungen während der Saat oder von Verunreinigungen des ausgesäten Saatgutes entstehen. Eine Bereinigung von fertilen Pflanzen ist mit Beginn der Blüte nicht mehr zulässig, da eine unerwünschte Einkreuzung dann nicht mehr auszuschließen ist.