Gemüsebau: Pflanzenschutz-Spezial

Pflanzenschutzempfehlungen im Gemüsebau

Gemüsebau: Pflanzenschutz-Spezial Nr. 29 vom 29.09.2020

Aktuelle Befallssituation von Schaderregern in Gemüsekulturen

Nach der langen warmen und trockenen Witterung wird es jetzt zunehmend regnerischer und herbstlicher. Die Aktivität und Vermehrung vieler Schädlinge nimmt dadurch deutlich ab. Eine Ausnahme bilden aber die Schnecken, auf die jetzt wieder verstärkt geachtet werden sollte. Auch der Befallsdruck durch feuchtigkeitsliebende Pilzkrankheiten, wie z. B. Falschem Mehltau, Blattfleckenpilzen und Botrytis, wird in nächster Zeit wieder deutlich zunehmen.

Die Erhebungen des Pflanzenschutzdienstes zum Auftreten von Schaderregern zeigen momentan die folgende Befallslage:

Pflanzenschutzmittel – frostfrei lagern und rechtzeitig Altlasten entsorgen

Da mit sinkenden Temperaturen bald mehr mit Nachtfrösten gerechnet werden muss, hier der Hinweis, auf eine geeignete Lagerung der Pflanzenschutzmittel zu achten. Allgemein sollten Pflanzenschutzmittel wie folgt gelagert werden:

  • frostfrei
  • kühl
  • dunkel

Manche Produkte, besonders Biologika (wie z. B. Mikroorganismen), erfordern zusätzliche Lagerbedingungen entsprechend den Herstellerangaben. Hinweise zur Lagerung finden sich in den Gebrauchsanleitungen.

Unbrauchbare Pflanzenschutzmittel (PSM) oder andere Chemikalien aus der Landwirtschaft, die entsorgt werden müssen, können über das PRE System abgegeben werden. Die Abgabe kostet 2,95 €/kg PSM zzgl. MwSt. Die PSM müssen in einem dichten und verschlossenen Behälter angeliefert werden.

Für das Jahr 2020 wird in NRW am 18.11.2020 in Kerpen eine Abgabestelle von 8:00-17:00 Uhr an folgender Adresse eingerichtet: Schönmackers Umweltdienste; Boelckestr. 97-101; 50171 Kerpen

Weitere Informationen finden Sie hier

Der Wirkstoff Bromoxynil wurde EU-weit nicht erneuert

Die Europäische Kommission hat entschieden, die Zulassung für Bromoxynil nicht zu erneuern (VO (EU) 2020/1276). Die Mitgliedsstaaten widerrufen spätestens am 14. März 2021 die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Bromoxynil als Wirkstoff enthalten. Für den Gemüsebau trifft das Buctril (inkl. Vertriebserweiterungen) in Zuckermais, Zwiebelgemüse, Porree und Spargel sowie Xinca in Zuckermais. Etwaige Aufbrauchfristen, die die Mitgliedsstaaten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 einräumen, müssen spätestens am 14. September 2021 enden.

Entsorgungspflichtige Pflanzenschutzmittel für den Gemüsebau

Mittel, für die nach Ende der Aufbrauchfrist eine Beseitigungspflicht gemäß § 15 Pflanzenschutzgesetzt besteht.

Alle Angaben ohne Gewähr! Maßgebend sind die Hinweise in den Gebrauchsanweisungen.


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