Hohes Gefahrenpotenzial

Meldepflichtiger Japankäfer erstmals im deutsch-schweizerischen Grenzgebiet gesichtet

Behörden bitten die Bevölkerung verdächtige Käferfunde zu melden, um den Quarantäneschädling mit breitem Wirtspflanzenspektrum rasch ausrotten zu können.

Im Raum Basel konnte ein männliches Exemplar des gefährlichen Japankäfers Popillia japonica in einer Insektenfalle identifiziert werden. Darüber informierte der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst (EPSD) der Schweiz kürzlich die Behörden der benachbarten Länder. Der Käfer hat in der EU den Status eines meldepflichtigen prioritären Quarantäneschadorganismus.

Behörden in Alarmbereitschaft

Das Auftreten des Japankäfers muss in Deutschland den Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer gemeldet werden. Die Länderbehörden ergreifen dann Ausrottungs- und Monitoringmaßnahmen, auf die sich die EU-Mitgliedsstaaten geeinigt haben. „Die Tatsache, dass der Japankäfer nun im Deutsch-Schweizerischen Grenzgebiet auf der Alpennordseite gesichtet wurde, versetzt die deutschen Pflanzengesundheits-Behörden in Alarmbereitschaft. Um ökonomischen und ökologischen Schäden vorzubeugen, soll unbedingt verhindert werden, dass sich der Käfer in Deutschland etabliert“, sagt Dr. Bernhard Carl Schäfer vom Julius Kühn-Institut (JKI).

Durch Japankäfer kahlgefressene Weinrebe im Tessin (Schweiz).

Ein Befall mit dem Japankäfer kann enorme ökonomische Einbußen zur folge haben. (Bildquelle: L. Sutter/EPSD Schweiz)

Pflanzenproduzierende Betriebe, Händler aber auch die allgemeine Bevölkerung besonders in Baden-Württemberg und natürlich Reisende aus Italien und der Südschweiz werden gebeten, nach dem Käfer Ausschau zu halten.

Alles andere als wählerisch

Die erwachsenen Insekten von Popillia japonica schädigen über 300 Pflanzenarten durch Blattfraß, die Larven hingegen durch Wurzelfraß. Zu dem breiten Wirtspflanzenkreis gehören neben Ahorn, Buche und Eiche auch diverse landwirtschaftliche und gartenbauliche Kulturen wie Mais, Kartoffel, Spargel, Tomate, Bohnen, Apfel, Kirsche, Pflaume, Him-, Brom-, Erd- und Heidelbeere sowie Weinreben. Grünflächen, vor allem gepflegte Rasen, Wiesen und Weiden dienen als Ablageplatz für Eier und als Kinderstube für die Larven.

Japankäfer Popillia japonica an Weinreben im Tessin, Schweiz.

Wein ist nur eine von vielen Pflanzen, die der Japankäfer befällt. (Bildquelle: L. Sutter/EPSD Schweiz)

Auch vor Zierpflanzen machen die Käfer nicht halt, hier sind Heide, Dahlien, Astern, Zinnien sowie die Ziergehölze Thuja, Flieder und Schneeball betroffen. Markant ist der Skelettierfraß, bei dem der Käfer nur das Blattgewebe zwischen den Blattadern frisst.

Schadbild des Japankäfers an Weinrebe, Skelettierfraß.

Das typische Schadbild des Japankäfers ist ein Skelletierfraß. (Bildquelle: L. Sutter/EPSD Schweiz)

Erfolgreiche Tramper

Eier und Larven der zur Familie des Blatthornkäfers gehörenden Art werden in den Wurzelballen von Kulturpflanzen, aber auch mit Rollrasen verschleppt. Die flugfähigen erwachsenen Tiere verbreiten sich als „Tramper“ über die diversen Transportwege (Bahn, Schiff, Flugzeug, Lastwagen). Als eingeschleppte Art (Neozoon) hat der ursprünglich aus Japan stammende Käfer in Europa keine natürlichen Gegenspieler. Die Einschleppung des Japankäfers in den USA vor 100 Jahren und seine anschließende rasante Ausbreitung führt dort bis heute zu nachweisbar hohen ökonomischen Verlusten in der Landwirtschaft.

Ausbreitung gilt es unbedingt zu verhindern

Um einem ähnlichen Verlauf in Europa vorzubeugen, hat die EU den Käfer als sogenannten „Quarantäneschadorganismus“ eingestuft. Der Status ermöglicht es den zuständigen Behörden so genannte phytosanitäre (zu deutsch pflanzengesundheitliche) Maßnahmen zu ergreifen, wie z. B. die verstärkte Kontrolle von Waren und Betrieben oder das Verbringen von Pflanzmaterial aus befallenen Gebieten zu verbieten. „Solche Maßnahmen dienen dazu, ökonomische Schäden von der Landwirtschaft fernzuhalten und auch die Ökosysteme vor potenziellen Schäden zu schützen“, sagt Dr. Schäfer vom JKI.

Für Bürgerinnen und Bürger beantwortet das JKI in einem Dossier wichtige Fragen, u. a. wie man den Käfer erkennt und wem man Käferfunde melden soll. In Nordrhein-Westfalen sind Funde beim Pflanzenschutzdienst der LWK in Köln-Auweiler oder beim Landesbetrieb Wald und Holz NRW in Gummersbach zu melden. Verdächtige Käfer sollten in einem verschlossenen Röhrchen/Gläschen gesichert der jeweiligen Behörde zur exakten Bestimmung übergeben werden. Das Datum des Fundes sowie der genaue Fundort sollten unbedingt mit vermerkt werden.