Die Änderungen des Naturschutzgesetzes und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV), die Teil des Aktionsprogramms Insektenschutz der Bundesregierung sind, sollen am 7. September verkündet werden und treten somit ab dem 8. September in Kraft. Über die damit geltenden zusätzlichen Verbote und Einschränkungen hat die LWK NRW bereits informiert.
In diesem Zusammenhang hat sich zum Thema Gewässerstreifen auch die Frage ergeben, ob begrünte Gewässerstreifen die Förderung beibehalten. Nach heutigem Stand bleibt die Förderfähigkeit für die Gewässerstreifen erhalten.
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