Pflanzenbau aktuell

Allgemeines: ÖVF-Greening-Brachen und Streifen pflegen

Was kann, was muss? Ökologische Vorrangflächen dürfen bald gemulcht werden. Ist die Maßnahme auch verpflichtend und wann ist der beste Zeitpunkt?

Biodiversitätsberatung: Ab dem 1. Juli können ÖVF-Brachen (Ökologische Vorrangflächen; ÖVF-Kennzeichen „10“) und ÖVF-Streifen AL (Pufferstreifen, Waldrandstreifen, ÖVF-Kennzeichen „4“) gemulcht werden. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, sofort zu mulchen. Für Insekten, Feldvögel und Niederwild ist es empfehlenswert, mit dem Schnitt noch bis mindestens Anfang August zu warten. Dann ist bei den meisten Arten die Brut- und Setzzeit beendet und bis zum Winter kann ein neuer Aufwuchs als Lebensraum für die Tiere über den Winter entstehen.

Mindestbewirtschaftung durchführen

Möglicherweise muss die Fläche dieses Jahr aber auch nicht gepflegt werden: Es muss lediglich eine Mindestbewirtschaftung pro Jahr auf der Fläche durchgeführt werden. Wurden die Brachen oder...