Pflanzenbau aktuell

Allgemeines: Bundesrat stimmt Maßnahmen zum Insektenschutz zu

Nur noch Formalien sind nötig, damit die Änderungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung in Kraft treten. Hier gibt es einen Überblick über die wichtigsten Anpassungen.

Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 unter der Bedingung von zwei Änderungen, der fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zugestimmt. Sobald die Bundesregierung diese umsetzt und sie vom Bundespräsidenten gezeichnet wird, kann die Verordnung verkündet werden und tritt damit in Kraft.

Die eintretenden Änderungen werden im Folgenden kurz beschrieben:

1. Insektenschutzgesetz: Diese Änderungen werden im Bundesnaturschutzgesetz vorgenommen:

  • Biotope: Der gesetzliche Biotopschutz wird auf artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern erweitert.
  • Biozide: Der Einsatz von Biozidprodukten (das sind keine Pflanzenschutzmittel, z. B. Holzschutzmittel, Insektenbekämpfungsmittel) wird außerhalb geschlossener Räume (z. B. in Ställen) in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern sowie in gesetzlich geschützten Biotopen verboten.
  • Licht: Zur Verminderung der Lichtverschmutzung wird es verboten, eine Belichtung in Außenbereichen von Naturschutzgebieten zu installieren. Außerdem wird es weitere Regelungen zum Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtungen geben.

2. Pflanzenschutzanwendungsverordnung (PflSchAnwV): Bei der Novellierung der PflSchAnwV geht es im Schwerpunkt...


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