Je nach Wiederergrünen der Unkräuter und Zwischenfrüchte auf den zur Saat anstehenden Mulchsaatflächen behandeln Anbauer Teilbereiche der Ackerschläge mit Herbiziden (Glyphosat). Diese Maßnahme soll große Unkräuter und Ungräser regulieren, deren Bekämpfung in der Folgefrucht trotz Bodenbearbeitung nicht mehr gewährleistet ist.
Dringender Hinweis: Banketten dürfen nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Anwender müssen Abdrift unbedingt vermeiden und den vorgeschriebenen Abstand einhalten. Ein randscharfes Spritzen am Feldrand ist mit speziellen JKI-anerkannten Randdüsen oder durch das Abschalten von den äußeren Düsen bzw. größerem Abstand der letzten Düse zur Bankette möglich. Für die Flächenbehandlung werden üblicherweise Düsen mit überlappenden Spritzfächern eingesetzt, die eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Behandlungsflüssigkeit auf der gesamten Zielfläche gewährleisten sollen. Bei der Behandlung am Rand wird dabei auch ein schmaler Bereich des Feldrains oder der Bankette mitbehandelt, was nicht zulässig ist.
Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Bußgelder. Dazu sind fehlbehandelte Flächen von Weitem zu sehen und werfen ein schlechtes Licht auf die gesamte Landwirtschaft.
Schlagkartei: Jeder landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder gärtnerische Betrieb ist verpflichtet, Aufzeichnungen über die im Betrieb angewandten Pflanzenschutzmittel zu führen. Die Aufzeichnungen müssen den Anwender, die Anwendungsfläche, das Anwendungsdatum, das verwendete Pflanzenschutzmittel (vollständiger Name des Präparates, nicht des Wirkstoffes), die Aufwandmenge und die behandelte Kultur enthalten. Dabei sollten Anwender auf die Höchstaufwandmenge, die Anwendungshäufigkeit in der Kultur und den frühesten bzw. spätesten Einsatztermin der Pflanzenschutzmittel achten. Um für beide Seiten lästige Nachfragen zu vermeiden, sollten diese Dokumente vollständig, übersichtlich, geordnet und vor allem leserlich sein! Eine Erleichterung der Dokumentation wird zum Beispiel durch eine Tabelle erreicht. Diese steht unter folgendem Link zum Download bereit:
www.wochenblatt.com/dokumentation