Höchstspannungs-Erdleitungen in Westfalen​

10 Fragen zu Amprion, zur Entschädigung und zum Bodenschutz

Leitungsausbau in Westfalen: Hier sind 10 knackige Fragen zum Rahmenvertrag mit Aprion. Es geht um den Bodenschutz und die Entschädigung, aber auch um Enteignung und Baustopp.

Via Erdkabel soll Windstrom von Emden übers Emsland und das Münsterland ins Rheinland kommen. Landwirte fürchten um ihre wertvollen Böden. Schäden können Wert- und Einkommensverluste nach sich ziehen. Jetzt aber gibt es einen verlässlichen Rahmen für die Entschädigung. Hier sind 10 knackige Fragen zum Rahmenvertrag mit Aprion. Es geht um den Bodenschutz und die Entschädigung, aber auch um Enteignung und Baustopp. Landwirte haben auf jeden Fall Ansprechpartner bei Amprion und sollen melden, wenn was droht schief zu laufen.

1. Was ist der Vorteil der Rahmenvereinbarung?

Zwar setzt der Leitungsbau die Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer und landwirtschaftlichen Bewirtschafter voraus, allerdings sind Baumaßnahmen dieser Art auch enteignungsfähig und sie können zur Duldung gezwungen werden. Wer die Rahmenvereinbarung unterschreibt, akzeptiert den Bau, profitiert aber auch von deutlichen Verbesserungen bei Bodenschutz und Entschädigung gegenüber der Regelung im Gesetz für die Beschleunigung des Energieleitungsbaus von 2019. Dazu kommt: Wer als Landwirt eine Rahmenvereinbarung mit dem Netzbetreiber unterschreibt, kann sich damit auf eine privatrechtliche Vereinbarung berufen, z.B. also auch vor Gericht ziehen, wenn beim Bau die vereinbarten Maßnahmen nicht eingehalten wurden. Das ist anders, als wenn man sich „nur“ auf das Gesetz berufen kann. Hier könnte man als Landwirt lediglich über eine Behörde versuchen zu bewirken, dass die Behörde rechtlich gegen den Netzbetreiber vorgeht.

Über A-Nord: A-Nord ist eine Gleichstromleitung, die mit 2 Gigawatt Kapazität Windstrom zunächst von der Küste bis Düsseldorf und dann weiter als Ultranet bis Phillipsburg transportiert. Im Jahr 2025 soll der Bau beginnen, etwa drei Jahre später soll der Betrieb starten. Die Leitung wird in 6 Adern in 2 m Tiefe verlegt. Der im Grundbuch rechtlich gesicherte Schutzstreifen ist 24 m breit. Der Baubedarfsstreifen, der für die Entschädigung der Ertragsschäden maßgeblich ist, misst 35 m.

Gliederung der Bauabschnitte: Der Planfeststellungsbeschluss ist der grundlegende Plan für den Bau der Trasse. Er enthält neben dem genauen Verlauf der Leitung auch Vorschriften für den Bodenschutz. Nach der Bauphase folgt die Rekultivierungsphase, dabei handelt es sich meist um einen Zeitraum von einigen Monaten. Danach folgt eventuell noch eine Zwischenbewirtschaftung, z.B. bei bindigen Böden.

2. Wer achtet während der Bauarbeiten auf den Bodenschutz?

Mehr Bodenschutz – das ist neben der faireren Entschädigung eine zentrale Errungenschaft der neuen Rahmenvereinbarung. Ziel ist, die Flächen grundsätzlich ohne Beeinträchtigungen zurückzugeben. Amprion beauftragt deshalb Fachbüros für die Bodenkundliche Baubegleitung (BBB). Diese erstellt ein Bodenschutzkonzept,...