Mehr steuerfrei

Der steuerliche Grundfreibetrag ist sogar erhöht worden.

Ihr dürft seit Jahresbeginn 8354 € im Jahr verdienen, bevor ihr Steuern zahlen müsst, rund 200 € mehr als im Vorjahr. Zudem könnt ihr Werbungskosten wie Kosten für Arbeitskleider, Fachbücher oder Fahrten zur Arbeit geltend machen. Der Werbungskostenpauschbetrag liegt aktuell bei rund 1000 € im Jahr. Habt ihr keine oder geringe eigene Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrags, habt aber Geld angelegt in Aktien oder Sparkonten, dann solltet ihr beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen.

Diese gilt für maximal drei Jahre. Die Bescheinigung ist insbesondere für eure Bank relevant, bei der ihr entsprechend dem Freibetrag steuerfrei Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus Aktienverkäufen beziehen dürft. Sonst müsste sie dafür Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) einbehalten. Am besten sprecht ihr vor der Antragstellung mit eurem Steuerberater bzw. dem eurer Eltern.