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Angeln – Ein Hobby für zwei

Die Fischerei ist nicht nur etwas für Einzelgänger. Das meinen auch Jana Schmidt und Tim Hartmann. Zehn Wochen lang hat sich das Paar gemeinsam mit einem Kurs auf die anstehende Fischereiprüfung vorbereitet.

Bei Sonnenschein gemütlich am See sitzen. Die Stille genießen und das Erfolgserlebnis auskosten, wenn endlich ein Fisch anbeißt. Davon schwärmt so mancher Angler. Doch ohne Vorbereitung darf niemand eine Angel auswerfen. Wer dem Hobby in der Natur nach seinem 16. Geburtstag nachgehen möchte, muss eine Fischereiprüfung ablegen. So auch Jana Schmidt und Tim Hartmann aus Heeren-Werve im Kreis Unna. Von Ende Februar bis Mitte Mai besuchten sie einen Angelkurs, um sich auf die Prüfung und ihren ersten Angelausflug vorzubereiten.

Erst Theorie, dann Praxis

Der Besuch eines Angelkurses ist für die Teilnahme an der Fischereiprüfung kein Muss. Das Paar entschied sich dennoch für einen Vorbereitungslehrgang, um gemeinsam mit anderen Angelbegeisterten zu lernen. Der Kurs fand an zehn Abenden im Vereinsheim des Fischereivereins Lünen statt. Ausrichter war die Angelschule LüKa.

Zu Beginn einer jeden Kurseinheit wiederholten Jana, Tim und die anderen Teilnehmer die Prüfungsfragen, die sie eine Woche zuvor mit ihrem Angellehrer Michael Prill besprochen hatten: Was bedeutet waidgerechtes Angeln? Was ist ein eutrophes Gewässer? Anschließend übten sie Fischarten anhand von Bildern zu erkennen und Angelruten waidgerecht zusammenzubauen.

In den letzten Wochen vor der Prüfung haben Jana und Tim die Lerninhalte auch zu Hause nachgearbeitet. "Mit zwei- bis dreimal pro Woche eine Stunde lernen ist man gut dabei", sagt Tim. Nach sieben Kurseinheiten simulierten die Teilnehmer des Lehrgangs eine Probeprüfung. Hier konnten sie sehen, ob sie genug für die Prüfung, die Mitte Mai anstand, gelernt haben und wo Nachholbedarf besteht.

Inhalte der Fischereiprüfung

Die Fischereiprüfung in NRW besteht aus einem schriftlichen Teil sowie aus einer praktischen Prüfung. Der theoretische Teil umfasst folgende sechs Fachgebiete:

  • Allgemeine Fischkunde,
  • Spezielle Fischkunde,
  • Natur- und Tierschutz,
  • Gewässerkunde und Fischhege,
  • Gesetzeskunde,
  • Gerätekunde.

Aus einem Fragenkatalog sind zu jedem Fachgebiet zehn Fragen zu beantworten. Für jede Frage gibt es drei Antwortmöglichkeiten, aus denen der Prüfling jeweils die richtige ankreuzen muss. Wer den schriftlichen Teil bestanden hat, wird anschließend zur praktischen Prüfung zugelassen. Hier muss der Prüfungsteilnehmer vier von sechs vorgelegten Fischarten anhand von Bildern richtig erkennen. Aus zehn Angelruten muss er dann ein Gerät waidgerecht zusammenbauen und das dazugehörige Zubehör in der richtigen Reihenfolge bereitlegen. Sind alle Bedingungen erfüllt, gilt die Prüfung als bestanden. Der Prüfling erhält ein Prüfungszeugnis, um den Fischereischein zu erlangen.

Den kompletten Beitrag und ob Jana und Tim die Prüfung bestanden haben, lesen Sie im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben, Ausgabe 22 vom 1. Juni 2018.