Neue Corona-Verordnung setzt auf betriebliches Hygienekonzept

3G am Arbeitsplatz, Testpflicht oder Arbeitsquarantäne sind passé: Der Bund hat die Corona-Arbeitsschutzverordnung neu gefasst und zahlreiche Corona-Regeln gelockert. Hier finden Sie einen Überblick.

Der Bund hat zahlreiche Corona-Regeln gelockert und auch die Corona-Arbeitsschutzverordnung neu gefasst. Sie gilt zunächst bis zum 25. Mai 2022. 3G am Arbeitsplatz, Testpflicht oder Arbeitsquarantäne sind damit passé. Hier die wichtigsten Änderungen für Arbeitgeber im Überblick:

Betriebliches Hygienekonzept

Alle Arbeitgeber haben die Pflicht, auf der Grundlage von Gefährdungsbeurteilungen ein betriebliches Hygienekonzept aufzusetzen. Darin werden die erforderlichen Schutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festgelegt, die dann entsprechend umgesetzt werden müssen. In die Gefährdungsbeurteilung fließen das regionale Infektionsgeschehen und die tätigkeitsspezifischen Infektionsgefahren ein. Den Beschäftigten muss das Konzept an der Arbeitsstätte in geeigneter Weise zugänglich sein.

  • Die Homeoffice-Pflicht entfällt. Der Arbeitgeber kann jetzt selbst entscheiden, ob das Arbeiten im Homeoffice sinnvoll und notwendig zur Verminderung betriebsbedingter Personenkontakte ist.
  • Auch das Tragen eines...