Gesetzliche Änderungen

Das ändert sich 2021 für Privatpersonen

Pünktlich zum Jahreswechsel treten gesetzliche Änderungen in Kraft. An Dingen wie der neuen CO2-Bepreisung kommt niemand vorbei.

Alle Jahre wieder, treten mit dem Jahreswechsel einige Änderungen in Kraft. Der Bundesrat hat zum 1. Januar 2021 folgende Neuerungen beschlossen.

CO2-Ausstoß wird teurer

Die neue CO2-Bepreisung trifft alle. Sie bedeutet eine Preiserhöhung von rund 7 Cent bei Benzin, etwa 8 Cent bei Diesel und Heizöl sowie 0,6 Cent je kWh bei Erdgas. Dem klimarelevanten Gas kommt auch bei der Kfz-Steuer eine größere Bedeutung zu. Wer ab dem neuen Jahr einen Neuwagen oberhalb des CO2-Grenzwertes von 95 g/km zulässt, unterliegt einer neuen Staffelung des Aufschlags. Anstelle der bislang üblichen 2 € je Gramm Mehrausstoß je km fallen nun gestaffelt 2 bis 4 € an. Für einen Geländewagen mit einem CO2-Ausstoß von 209 g steigt der Steueraufschlag damit um etwa 90 € im Jahr. Bereits zugelassene Autos sind von dieser Neuregelung ausgenommen.

Für Pendler steigt die Pauschale ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent. Für Geringverdiener gilt ab dieser Entfernung die Mobilitätsprämie. Führt die erhöhte Entfernungspauschale zu keiner steuerlichen Minderung, können sie so finanziell entlastet werden. Die Prämie beträgt 14 % der erhöhten Pendlerpauschale, also 4,9 Cent. Antragsberechtigt ist, wer die Wegstrecke tatsächlich zurückgelegt hat. Tage im Homeoffice sind entsprechend zu kürzen.

Pflege- und Behindertenpauschbetrag

Unbezahlt pflegende Angehörige dürfen sich über höhere Pausch­beträge freuen. Bisher setzte das Finanzamt hierfür 924 € an. Im Steuerjahr 2021 verdoppelt sich der Betrag knapp auf 1800 €. Vo­raussetzung ist, dass die Betreuung in der häuslichen Umgebung, also entweder in der Wohnung des...