Notfallcheck

Alles geregelt? Das braucht’s dafür!

Mehr Sicherheit in Notfallsituationen - Jeder kann von heute auf morgen ausfallen. Egal, ob für kurze oder lange Zeit – oder gar für immer. Wer seine privaten Dinge regelt, erleichtert es den anderen.

Wer vorsorgt ist für den Fall der Fälle gerüstet. Meist reicht ein Dokument nicht aus.

Bankvollmacht: Liegt eine Vollmacht vor, kann eine Vertrauensperson Bankgeschäfte für den Vollmachtgeber erledigen. Es ist möglich, die Erlaubnis auf einzelne Konten zu begrenzen oder sie allgemein zu verfassen. Meist reicht eine einfache schriftliche Vollmacht nicht aus. Es hilft, das bankeigene Verfahren zu beachten oder die Vollmacht notariell beurkunden zu lassen. In der Regel darf der Bevollmächtigte:

  • über das jeweilige Konto verfügen,
  • eingeräumte Kredite beanspruchen,
  • Wertpapiere, Devisen und Edelmetalle an- und verkaufen,
  • Kaufabrechnungen, Kontoauszüge, Wertpapiere und Depotaufstellungen entgegennehmen.
  • Jedoch darf der Bevollmächtigte nicht die Konten kündigen oder auf seinen Namen umschreiben,
  • Untervollmachten erteilen,
  • Kreditverträge abschließen oder ändern undweitere Konten und Depots eröffnen.

Erbregelungen: In einem Testament oder Erbvertrag kann jeder noch zu Lebzeiten regeln, wer im Falle des Todes das Vermögen erben soll. Ansonsten tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Die wohl einfachste Form ist das eigenhändige Testament, das vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben jederzeit...