Zitrusfrüchte: Unbehandelt nicht gleich unbelastet

In Rezepten findet sich im Zusammenhang mit Zitrusfrüchten häufig der Hinweis, dass unbehandelte Früchte zu verwenden sind. Aber was bedeutet das überhaupt?

Konserviert: Zitrusfrüchte werden oft mit Oberflächenbehandlungsmitteln konserviert, zum Schutz vor Verderb. Bei Zitronen muss jedes nach der Ernte verwendete Pestizid gekennzeichnet sein, beispielsweise: „Konserviert mit Prochloraz und Thiabendazol“. Limetten unterliegen dieser Norm nicht.

Behandelt: Hierbei gilt das Gleiche wie für die Kennzeichnung „konserviert“.

Gewachst: Zitrusfrüchte lassen sich auch mit einer Wachsschicht konservieren. Sowohl Zitronen als auch Limetten sind entsprechend mit dem Hinweis „gewachst“ zu kennzeichnen.

Unbehandelt: Als unbehandelt gekennzeichnete Früchte wurden nach der Ernte nicht behandelt, möglicherweise aber beim Anbau.Ein Hinweis auf Bioware ist es nicht. Zitrusfrüchte mit Biosiegel dürfen weder vor oder nach der Ernte mit Pestiziden behandelt noch nach der Ernte gewachst werden.

Tipp: Behandelte Zitronen oder Limetten am besten unter warmem Wasser abwaschen, danach trockenreiben. Stiftung Warentest