Wassertest durchführen

Bis zum 31. Dezember 2013 müssen vermietete Mehrfamilienhäuser mit zentraler Warmwasserbereitungsanlage erstmals das Trinkwasser auf Legionellen untersuchen lassen.

Damit läuft die verlängerte Frist zur Erstprüfung der Wohnhäuser ab, die die neue Trinkwasserverordnung vorsieht, so Haus & Grund Rheinland. Die Prüfpflicht gilt auch für Wohngebäude, in denen die Wasserleitungen zwischen dem zentralen Trinkwassererwärmer und dem am weitesten entfernten Wasserhahn ein Volumen von über drei Litern fassen. Ausgenommen sind Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäuser.

Zur Untersuchung des Trinkwassers müssen an mehreren Stellen Wasserproben durch ein zugelassenes Labor entnommen und auf Legionellen untersucht werden.
Die Ergebnisse der Untersuchung müssen den Mietern einmal im Jahr beispielsweise durch Aushang oder mit der Betriebskostenabrechnung zur Kenntnis gegeben werden.

Wenn keine auffälligen Werte festgestellt werden, muss die Legionellenprüfung alle drei Jahre wiederholt werden. Die Kosten können als Betriebskosten abgerechnet werden.

Hier können Sie eine Liste der zuständigen Labore als PDF herunterladen.