Lebensmittel lagern: Kühl nicht immer am besten

Gehören Eier in den Kühlschrank? Und welches Gemüse mag noch einmal keine Kälte? Lebensmittel sind oft ganz unterschiedlich zu lagern.

Ob kühl oder bei Zimmertemperatur, dunkel oder trocken – Lebensmittel haben unterschiedliche Bedürfnisse an ihren Lagerort. Wir geben Tipps dazu, wie insbesondere frische Produkte gut zu lagern sind.

Frisches mag meist Kälte

  • Frische Kräuter sind am besten in einer Plastikbox im Kühlschrank aufbewahrt.
  • Von frischen Karotten am besten das Grün abnehmen. Denn es entzieht dem Wurzelgemüse Wasser. Das Gemüse im Gemüsefach des Kühlschranks lagern.
  • Frische Pilze möglichst nur ein bis zwei Tage, am besten im Kühlschrank, lagern und dann verarbeiten, da sie schnell verderben.
  • Angeschnittenes Obst ist im Kühlschrank am besten aufgehoben. Denn die Kälte verlangsamt das Keimwachstum.
  • Auch nicht gegarte Desserts, insbesondere mit rohem Ei, sollten im Kühlschrank aufbewahrt werden.

Öl und Eier bedingt kühlen

  • Tomaten sind dagegen außerhalb des Kühlschranks und möglichst entfernt von anderem Obst und Gemüse zu lagern. Denn sie sondern das Reifegas Ethylen ab, das andere frische Produkte nachreifen lässt.
  • Auch Gurken, Paprika, Auberginen und Zucchini bleiben besser außerhalb des Kühlschranks. Denn sie vertragen die Kälte nicht so gut.
  • Zu den kälteempfindlichen Obstsorten gehören Ananas, Bananen, Mangos, Papayas und Zitrusfrüchte. Zitronen und Orangen beispielsweise halten sich bei mittlerer Zimmertemperatur etwa ein bis zwei Wochen.
  • Frische Eier müssen während der ersten zehn Tage nicht unbedingt kühl lagern. Doch einmal im Kühlschrank, sollten sie dort bleiben.
  • Bei der Lagerung von Öl kommt es auf die Sorte an. Olivenöl wird beispielsweise im Kühlschrank schlierig. Deshalb gehört es besser in einen Küchenschrank, wo es lichtgeschützt lagert. Leinöl hingegen hat eine andere Fettsäurezusammensetzung und ist im Kühlschrank besser aufgehoben. Gee

Weitere Tipps zur Aufbewahrung von Lebensmitteln finden Sie in Wochenblatt-Ausgabe 38/2013 auf Seite 102.