Gute Planung: Was soll die Putzfrau leisten?

Sollen die Fenster viermal im Jahr oder häufiger geputzt werden? Istmit „Putzen des Mobiliars“ nur die Außenfront oder auch der Innenteil von Küchen- oder Wohnzimmerschränken gemeint? Damit Reinigungskräfte den Anforderungen ihrer Arbeitgeber bzw. Kunden gerecht werden können, müssen sie wissen, was sie und wie häufig sie es erledigen sollen.

Auch spezielle Wünsche, zum Beispiel zur Wahl des Putzmittels sollten sie kennen. Insbesondere für fremde Arbeitskräfte, beispielsweise von Reinigungsunternehmen, ist es am besten, tabellarisch oder stichwortartig einen Reinigungsplan aufzustellen. Darin sollten die Reinigungsaufgaben aufgelistet werden mit der gewünschten Häufigkeit und Dauer sowie Anmerkungen beispielsweise „allgemein: Spinnweben fegen, einmal pro Woche, ca. 5 Minuten“ oder „im Bad: Armaturen entkalken, einmal pro Monat, etwa 15 Minuten, nur mit Essig“. Die Verbraucherzentrale NRW hat dafür auf ihrer Internetseite beispielhaft eine Aufgabenliste zusammengestellt, die sich beliebig erweitern und ändern lässt.

Darüber hinaus steht auf der Seite eine Art Qualitätskriterien-Katalog mit Mindestanforderungen an haushaltsnahe Dienstleistungen zum Download bereit. Darin ist zum Beispiel bestimmt, dass vor Vertragsabschluss ein kostenloses Erstgespräch erfolgen sollte oder dass auf Wunsch der Kunden bei regelmäßigen Einsätzen möglichst dieselben Personen beschäftigt werden sollten. Der Katalog bietet Orientierung sowohl für interessierte Kunden als auch für Dienstleister, die ihre Arbeit auf den Prüfstand stellen wollen.

Über eine Datenbank lassen sich außerdem Dienstleister in der Nähe suchen. Diese haben sich verpflichtet, die genannten Qualitätskriterien einzuhalten.

Zu finden sind die Unterlagen sowie die Datenbank hier


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