Gekochte und gefärbte Eier im Handel

160 Millionen bunte Hühnereier wurden zu Ostern im vergangenen Jahr in Deutschland verkauft, ob fertig verpackt aus Supermärkten bzw. Discountern, oder einzeln in Bäckereien, Metzgereien und auf dem Wochenmarkt.

Das berichtet die Verbraucherzentrale NRW. Dabei sollten Verbraucher folgende Hinweise beachten:

  • Gefärbte und gekochte Eier unterliegen nicht der strengen Kennzeichnungspflicht, die EU-weit für rohe Eier gilt. Bei lose angebotener Ware reicht es beispielsweise, wenn auf einem Schild neben den bunten Eiern der Hinweis „mit Farbstoff“ steht. Doch der fehlt häufig.
  • Damit die zerbrechliche Schale beim Kochen nicht kaputtgeht, werden die Ladeneier oft erst nach drei bis acht Wochen gekocht und gefärbt. Dann gilt für sie noch ein Mindesthaltbarkeitsdatum von 36 Tagen. Dies wird bei abgepackten Eiern auch angeben, bei losem Verkauf häufig aber nicht.
  • Im Schnitt sind die bunten, gekochten Eier nicht unbedingt teurer als die rohen. Fürs österliche Ess-Vergnügen müsste also niemand selbst zum Farbtopf greifen, da Qualität und Verzehr der fix und fertigen Ostereier – auch bei langer Lagerung – unbedenklich sind.
    Aber: Bunte Eier ohne Mindesthaltbarkeitsdatum sollten Kunden besser meiden. Und Verbrauchern, die Wert legen auf deutsche Eier aus artgerechter Tierhaltung, empfiehlt die Verbraucherzentrale die frisch gekauften Eier eigenhändig zu kochen und zu bemalen.