Feuerwerk: Sicher ins neue Jahr

Silvester wird mit bunten Feuerwerken, Böllern und Knallern eingeleitet, um böse Geister zu verjagen. Doch jedes Jahr kommt es zu einer Vielzahl von Verletzungen. Die Stiftung Warentest und die Polizei geben Tipps, damit der Start in das neue Jahr gelingt.

Kauf der Pyrotechnik:

  • Im Handel darf das Feuerwerk erst ab dem 28. Dezember verkauft werden.
  • Böller sind nur an Silvester und Neujahr erlaubt.
  • Frei verkäufliche und legale Pyrotechnik sollte von der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren Stelle überprüft und zugelassen sein. Die Polizei warnt: Legale Pyrotechnik muss eine amtliche Kennzeichnung haben.
  • Besitzer von nicht zertifizierten Feuerwerken machen sich strafbar, weil sie damit gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen.
  • Auch „selbsthergestellte Explosivstoffe“ (Böller und Raketen) unterliegen dem Waffengesetz. Wer erwischt wird, muss mit Freiheitsstrafen rechnen.

Umgang mit Feuerwerkskörpern:

  • Eltern müssen Feuerwerk sicher aufbewahren.
  • Lesen Sie die Gebrauchsanweisung der Pyrotechnik sorgfältig vor dem Zünden durch, damit es zu keinen Verletzungen kommt.
  • Schließen Sie Fenster und Türen des Hauses, damit nicht versehentlich Pyrotechnik ins Haus gerät.
  • Auch Erwachsene dürfen Böller nur in sicherem Abstand zünden. Zehn Meter sind das Minimum. Dabei geht es nicht nur um Verbrennungsgefahr; sondern auch das Trommelfall kann bei einem Knall beschädigt werden. Kinder sollten nach Möglichkeit Ohrstöpsel tragen.
  • Halten Sie sich mit der Pyrotechnik von Reet- und Fachwerkhäusern fern, da sie schnell Feuer fangen.
  • Feuern Sie Raketen nur auf freien Flächen ab. Achten Sie darauf, dass sich keine Dächer oder Bäume in der Flugbahn befinden.
  • Sollte ein Feuerwerkskörper einmal nicht zünden, nicht erneut anstecken. Warten Sie fünf Minuten und löschen Sie den Blindgänger danach mit viel Wasser.
  • Achten Sie darauf, dass Kinder keine Böller in Briefkästen werfen.