Pflegegrad / Medizinischer Dienst

Wie komme ich zu einem Pflegegrad?

Ist die emotionale Hürde, manches nicht mehr allein zu können, überwunden, fällt es oft leichter, Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Und so gehen Sie vor.

Wer pflegebedürftig ist, hat ein Recht auf Leistungen aus der Pflegeversicherung und muss diese bei seiner Pflegekasse beantragen. Der Antrag muss vom Antragsteller aufgefüllt – eventuell mit Unterstützung der Angehörigen, Pflegeberatung oder Pflegedienst – und zur Kasse zurückgeschickt werden.

Unter Pflegebedürftigkeit wird laut SGB XI verstanden, dass ein Mensch körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder medizinische Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder durchführen kann und deshalb auf die Hilfe anderer Personen zurückgreifen muss. Pflegebedürftig bedeutet also nicht wie schwer jemand erkrankt ist, sondern wie stark die Betroffenen in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind.

Auf ein Wort
Bei geistigen, also kognitiven, Einschränkungen, sollte beim Begutachtungstermin möglichst immer eine Person, die die Pflege im überwiegenden Teil des Alltags übernimmt, anwesend sein. Dies hilft bei eventuellen Fragestellungen des Medizinischen Dienstes (MD) und schafft Vertrauen für den Betroffenen.
Der MD kann Menschen gut einschätzen. Dennoch ist die Begutachtung eine Momentaufnahme und potenziell pflegebedürftige Personen entwickeln während der Begutachtung mitunter ungeahnte Fähigkeiten. Sollten mehr Beeinträchtigungen vorhanden sein als der MD an dem Tag vorfindet, sollten Angehörige diese im Gespräch erläutern.
Geht es um intime Details,...


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