Was Sie beim Thema „Pflege“ bedenken sollten

Private Kranken- und Lebensversicherungen werben für Policen, die das Risiko „Pflegefall“ abdecken. Wir haben ein paar Tipps zusammengestellt, was Sie dabei beachten sollten.



Vor dem Abschluss einer privaten Pflegeversicherung sollte der „Familienrat“ tagen. Eltern und Kinder sollten in die Zukunft blicken und überlegen, ob Vater oder Mutter auf dem Hof gepflegt werden sollen oder der Umzug in ein Pflegeheim besser erscheint. In vielen Hofübergabeverträgen ist verankert, dass der Hoferbe seine Eltern auf dem Hof im begrenzten Umfang pflegt (bis zur Pflegestufe 1). Dazu kommen die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Ist die Unterbringung in einem Pflegeheim absehbar (weil die Pflege zu Hause nicht möglich ist), sollten Landwirte beizeiten überlegen, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Eine Tagegeld-Versicherung deckt nur das Risiko ab. Wird der Versicherte vor seinem Tod kein Pflegefall, behält die Versicherung das eingezahlte Geld.

Auf die Pflegeversicherung verzichten können generell Personen, die über ein bestimmtes Vermögen verfügen und die auch einen mehrjährigen Aufenthalt im Pflegeheim bezahlen können.

Eine private Absicherung kann Sinn machen, wenn ein Landwirt verhindern will, dass sein Vermögen für das Pflegeheim draufgeht oder die Kinder jahrelang für ihren Vater zahlen müssen. Nach dem Unterhaltsrecht darf das Sozialamt zehn Jahre lang auf geschenktes Vermögen zurückgreifen. Deshalb sollten Altenteiler mit Schenkungen an ihre Kinder oder Enkel nicht allzu lange warten.

Sollte ein Junggeselle eine private Pflegeversicherung abschließen? Das muss jeder selbst entscheiden. Einerseits will jeder Landwirt sein Vermögen erhalten. Andererseits – warum soll ein Junggeselle, der seine letzten Jahre im Pflegeheim lebt, seinen Hof frühzeitig abgeben, damit er später Anspruch auf Sozialhilfe hat? Was spricht dagegen, wenn er nach und nach etwa Flächen veräußert und mit dem Erlös die Pflegekosten finanziert? As