Urlaub muss sein: Verhinderungspflege beantragen

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, nimmt oft eine hohe körperliche und psychische Belastung in Kauf. Umso wichtiger, dass sich die Pflegekraft auch einmal eine Auszeit nimmt.



Ist eine Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Die Ersatzpflege bieten zum Beispiel die Betriebshilfsdienste (BHD) in Westfalen-Lippe an.

Die Verhinderungspflege soll sicherstellen, dass Angehörige auch einmal beruhigt in Urlaub fahren können oder bei Krankenhausaufenthalten für eine Ersatzpflege gesorgt ist. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten bis zu 1.550 €/Jahr.

Beratung und Informationen

Die Pflegeversicherung ist der jeweiligen Krankenversicherung angegliedert. Dort erhalten Sie alle Informationen, wenn es darum geht, eine Leistung zu beantragen.

Tipp: Zeichnet sich ab, dass etwa ein betagter Altenteiler dauerhaft pflegebedürftig werden könnte, sollte sich die Familie vor dem Besuch des Medizinischen Dienstes beim Hausarzt oder einer BHD-Fachkraft erkundigen, wie der Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung abläuft. Dieser stellt gutachterlich fest, in welche Pflegestufe der zu Pflegende eingestuft wird – und legt damit fest, wie hoch das Pflegegeld ausfällt. Ulrich Kock/As