Pflege / Bad / Hilfsmittel

Das pflegegerechte Bad

Körperpflege ist Lebensqualität – das gilt auch bei Pflegebedürftigkeit. Was aber, wenn das häusliche Bad eine eigenständige Körperhygiene etwa bei eingeschränkter Beweglichkeit nicht mehr ermöglicht?

Die Dusche hat einen Einstieg. Eine fest montierte Dusch­abtrennung sichert das Bad vor Wasser beim Duschen und die Duschwanne selbst ist rutschig. Der Spiegel ist im Spiegelschrank fest installiert und die Toilette ist so tief, dass es beschwerlich ist, vom WC-Sitz aufzustehen. Sollte man im Bad stürzen, ist meist auch das Telefon nicht in Reichweite. So ungefähr sieht es bei 50 bis 70 % der Pflegebedürftigen im Bad aus. Mittels gezielter Hilfsmittel und Umbaumaßnahmen lässt sich jedoch einiges ändern, damit sich auch Menschen mit Pflegebedarf soweit wie möglich eigenständig um ihre Körperhygiene kümmern können.

Zuschuss für Umbauten

Der Gesetzgeber unterstützt Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 finanziell bei Wohnumfeld verbessernden Schritten. Pro Maßnahme sind Zuschüsse bis zu 4000 € möglich. Finanziell unterstützt werden Maßnahmen, die eine häusliche Pflege in der Wohnung ermög­lichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen. Auch soll durch die Maßnahme eine Überforderung der Pflegeperson verhindert werden können.

Ist ein Bad – so wie oben beschrieben – ungeeignet...


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