Barrierefrei mit kleinen Tricks

Es ist nicht immer gleich ein Umbau nötig, wenn eine Wohnung barrierefrei werden soll. Schon mit kleinen Tricks lassen sich Stolperfallen beseitigen.

Türschwellen, schlecht erreichbare Fenstergriffe oder Läufer, die zum Stolpern einladen – Barrieren solcher Art stellen für ältere Menschen, aber auch für Familien mit kleinen Kindern Hindernisse dar, die sich vermeiden lassen – aber wie ? Die Zeitschrift „test“ hat einige Tricks zusammengestellt, die ohne aufwendigen Umbau umzusetzen sind:

  • Die Wohnung entrümpeln. Weniger Möbel bringen mehr Bewegungsfreiheit.
  • Alle Räume müssen über ausreichend Lichtquellen verfügen, um Stürze zu vermeiden.
  • Teppiche und Läufer sollten entfernt werden, denn sie stellen Stolperfallen dar.
  • Elektrische Rolladenheber erleichtern das Bedienen der Rollläden.
  • In der Küche sollte ein Arbeitsplatz im Sitzen eingerichtet sein.
  • Ein paralleler Handlauf entlang der Arbeitsplatte sorgt bei Unsicherheiten im Laufen und Stehen für einen sicheren Stand.
  • Schlecht erreichbare Fenster lassen sich mittels einer Griffverlängerung leichter bedienen.
  • Am Waschbecken sind gut greifbare Einhebelarmaturen leichter zu bedienen als Drehregler.
  • Der Toilettenpapierhalter sollte gut zu erreichen sein.
  • Im Badezimmer geben fest montierte Haltegriffe Sicherheit.
  • Bewegungsmelder helfen, Stürze in der Nacht zu vermeiden.

Wohnberatung

Kostenlose und unabhängige Hilfestellung bei der Umgestaltung der Wohnung bieten die Mitarbeiter von reinen Wohnberatungsstellen oder von Pflegeberatungsstellen an. Über Wohnberatungsstellen vor Ort informiert die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung , aber auch das Sozialamt, Bürgerämter und Behindertenverbände.

Sind Umbaumaßnahmen notwendig, kann der Bewohner finanzielle Unterstützung beantragen. Die Pflegekasse zahlt bei anerkannter Pflegestufe bis zu 2557 € Zuschuss. Zinsgünstige Darlehen vergibt die KfW-Bank über das Programm „Altersgerecht umbauen“. Auch die Kommunen und Kreise sowie die Länder unterstützen derartige Maßnahmen unter Umständen mit Zuschüssen oder Darlehen. Zahlt keiner dieser Träger, können sich behinderte oder pflegebedürftige Menschen an das Sozialamt wenden.

Weitere Tipps und Hinweise zum Thema finden Sie auf Seite 85 in Wochenblatt-Folge 32/2012.