Wegeunterhaltung: Beiträge umstellen?

Nach dem Sturm Kyrill haben Berufskollegen Teile ihres Waldes in landwirtschaftliche Fläche umgewandelt. Jetzt werden diese Flächen durch das Aufbringen von Gülle, Gras- und Heuabfuhr mehr befahren. Auch die Waldwege werden stärker beansprucht. Derzeit stellt die FBG jedem Mitglied bei Holzverkäufen 2 €/fm in Rechnung. Mit dem Geld unterhalten wir die Wege. Was kann die FBG den Kollegen für die landwirtschaftlichen Flächen berechnen?

Als Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) sind Sie ein rechtsfähiger, wirtschaftlicher Verein. Sie können in der Mitgliederversammlung mit Mehrheit entscheiden, welche Kosten sie wie umlegen.
Sie sollten den Mitgliedern noch einmal verdeutlichen, dass es sehr sinnvoll sein kann, sich an der Wegeunterhaltung zu beteiligen, um die Bewirtschaftung der Flächen zu optimieren. Wir gehen davon...