§ 29 (1) BJG regelt die Schadenersatzpflicht: Wildschäden durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasan sind grundsätzlich durch die Jagdgenossenschaft zu ersetzen. In der Praxis überträgt die Jagdgenossenschaft jedoch die Ersatzpflicht an den Jagdpächter. Voraussetzung für die Erstattung von Wildschäden ist die fristgerechte Geltendmachung. Bei Schäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken sind hierzu die Anmeldetermine zum 1. Mai bzw. 1. Oktober zu berücksichtigen. Wildschäden aus dem vergangenen Winter 2009/10 hätten also bis zum 1. Mai 2010 angemeldet werden müssen.
Die Kosten für Mittel der Wildschadensverhütung trägt zunächst derjenige, der sie anwendet. Vielfach werden jedoch in Pachtverträgen zweckmäßige Regelungen derart getroffen, dass Aufwendungen für die Wildschadensverhütung von Verpächter und Pächter gemeinsam getragen werden.
Die Frage der Nachbehandlung verbissener Fichte mit der Rosenschere lässt sich nur nach sorgfältiger Prüfung der einzelnen Pflanze beurteilen: Im Normalfall ist dies nicht sinnvoll. Charakteristisch für die Fichte ist eine ausgeprägte Apikal- bzw. Spitzendominanz: Der Leittrieb hemmt hormonell das Wachstum der nachfolgenden Triebe. Wird der Leittrieb abgebissen, übernimmt der nächsthöhere Trieb die Leittriebfunktion. In den Fällen, in denen sich in der letzten Vegetationsperiode ein Ersatzleittrieb durchgesetzt hat, wird dieser auch in den folgenden Jahren Spitzentrieb bleiben, sodass sich die Wegnahme von Trieben erübrigt.
Eine „Nachhilfe“ mit der Rosenschere ist nur dann sinnvoll, wenn zwischen den Trieben noch keine Entscheidung gefallen ist, sodass sich eine Zwiebelbildung abzeichnet. Zurückhaltendes Vorgehen beim Beschneiden ist auch deshalb sinnvoll, da bei kleinen Pflanzen mit jedem weggeschnittenen Trieb auch fotosynthetische, das heißt massebildende Organe weggeschnitten werden.
Zum Schutz vor weiterem Verbiss eignen sich mechanische und chemische Verfahren. Sind die Flächen kleiner und sind die Lohnkosten nicht der entscheidende Faktor, macht der Einsatz der TS-Schutzmanschetten Sinn. Diese werden einzeln auf die Leittriebe aufgesetzt. Geeignete Wildverbissschutzmittel für das Spritzverfahren sind z. B. FCH 60 l, Certosan sowie Arbinol B.
Beim Rehwild zählt die Fichte nicht zu den bevorzugt verbissenen Bäumen. Allerdings war der letzte Winter ausgesprochen lang, kalt und schneereich, sodass vielfach die kleinen Bäumchen als einzige Pflanzen aus dem Schnee herausschauten. Generell gilt jedoch gerade bei der Fichte, dass eine gut entwickelte begleitende Schlagflora mit Arten wie Himbeere, Weidenröschen, Salweide, Vogelbeere, aber auch Ginster einen natürlichen Verbissschutz darstellt. Dies sollte stets auch bei der Kulturfläche berücksichtigt werden.