Verbiss an Fichten

Im vergangenen Winter hat das Rehwild unsere 2008 gepflanzten Fichten zum Teil sehr stark verbissen. Inzwischen haben die Pflanzen wieder viele neue Spitzen und Seitentriebe geschoben. Wir beabsichtigen im Herbst die Pflanzen mit der Rosenschere so zu bearbeiten, dass nur noch die stärksten Spitzen stehen bleiben. Zudem wollen wir mit einem Verbissmittel spritzen. Welches Mittel ist geeignet? Wer trägt diesen Schaden?

§ 29 (1) BJG regelt die Schadenersatzpflicht: Wildschäden durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasan sind grundsätzlich durch die Jagdgenossenschaft zu ersetzen. In der Praxis überträgt die Jagdgenossenschaft jedoch die Ersatzpflicht an den Jagdpächter. Voraussetzung für die Erstattung von Wildschäden ist die fristgerechte Geltendmachung. Bei Schäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken sind hierzu die Anmeldetermine zum 1. Mai bzw. 1. Oktober zu berücksichtigen. Wildschäden aus dem vergangenen Winter 2009/10 hätten also bis zum 1. Mai 2010 angemeldet werden müssen.

Die Kosten für Mittel der Wildschadensverhütung trägt zunächst derjenige, der sie anwendet. Vielfach werden jedoch in Pachtverträgen zweckmäßige Regelungen derart getroffen, dass Aufwendungen für die Wildschadensverhütung von...