Müssen Mitglieder „Rollgeld“ zahlen?

Ich bin Mitglied im Vorstand einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) mit 100 Waldeigentümern. Sie hat vor 50 Jahren die Waldwege neu bauen lassen. Seit 30 Jahren zahlt jeder Eigentümer anteilig ein „Rollgeld“ zur Unterhaltung der Wege. Einige Mitglieder wollen jetzt nicht mehr zahlen, nutzen die Waldwege aber trotzdem. Wie können wir uns als Vorstand verhalten?

Zu den Aufgaben einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) gehört regelmäßig auch der Bau und die Unterhaltung der Waldwege, die sich im Zuständigkeitsbereich der FBG befinden. Auch Sie haben seinerzeit in die Satzung Ihrer FBG eine entsprechende Regelung aufgenommen. Da Wegebau und Unterhaltungsmaßnahmen Investitionskosten verursachen, werden diese nach den unterschiedlichsten Regeln auf die FBG-Mitglieder umgelegt. Sie haben sich damals für die Erhebung eines „Rollgeldes“ entschieden,...