Kein Wegerecht in fremdem Wald

In den 70er-Jahren haben wir mit fünf Anteilseignern (keine FBG) einen Maschinenweg zur Holzabfuhr gebaut. Im vergangenen Winter hat der Revierförster für einen weiteren Waldbesitzer, der sich nicht am Wegebau beteiligt hat, Holz über diesen Maschinenweg abfahren lassen und zuvor eine Wegetrasse als Anbindung an seine Parzelle geschlagen, die an einen öffentlichen Weg grenzt. Durfte der Förster dies ohne das Einverständnis des Eigentümers tun?

Der Revierförster hat die Durchforstung im Rahmen seines Betreuungsauftrages gegenüber den betroffenen Waldbesitzern durchgeführt. Neben der Einschlagsmaßnahme sollte er offenbar auch die Abfuhr des Holzes organisieren. Diese fand für den letzten Anlieger des Weges unproblematisch über den vorhandenen Weg statt.

Die Verlängerung des Weges und damit das Freischlagen der Wegetrasse in die nicht erschlossene Waldparzelle hätte aber ohne...