Zaun um Waldfläche zulässig?

Ein Jagdgenosse hat seine kompletten Waldflächen eingegattert. Hat er dennoch Anspruch auf Jagdpacht und Wildschadenersatz? Einige Jagdflächen (Wiesen) wurden wilddicht eingezäunt. Ist dies zulässig? Und wie verhält es sich hier mit der Jagdpacht und entstandenen Wildschäden? Sind diese Flächen aus dem Jagdkataster vorübergehend herauszunehmen?

Sämtliche Grundstücke innerhalb eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes, die weder kraft Ge-setzes (Wohngebäude, Hofräume, Hausgärten, Friedhöfe, Bundes­auto­bahnen und Kleingartenanlagen) noch kraft ausdrücklicher jagdbehördlicher Anordnung einen befriedeten Bezirk darstellen, bilden die rechtlich bejagbaren Flächen eines Genossenschaftsjagdbezirkes. Auf ihre konkrete Bejagbarkeit und auf ihre Erreichbarkeit für das Wild kommt es nicht an. Auch der Eigentümer einer vollständig eingezäunten Fläche hat...