Wildverbiss an Neuanpflanzung

Ich habe Wald am Rand gerodet und als Mischwald aufgeforstet. Von den 3000 Pflanzen sind jedoch etwa 200 vom Wild verbissen worden. Ich habe sofort den Jagdpächter angesprochen und auf den Schaden hingewiesen. Er meinte, ich müsse nicht zur Gemeinde gehen, er wolle sich den Schaden erst selbst ansehen. Nach einigen Wochen kam er nun und meinte, dass er den Wildschaden nicht bezahlen muss, weil ich selbst für eine Einzäunung hätte sorgen müssen. Ist das so?

Wildschäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken müssen jeweils bis zum 1. Mai oder 1. Oktober bei der zuständigen Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Wird diese Anmeldefrist nicht eingehalten, erlischt jeglicher Ersatzanspruch. Dies gilt auch, wenn der Jagdpächter zunächst um einen zeitlichen Aufschub bittet, weil er sich den Schaden selbst anschauen will.

Ebenso wie bei Wildschäden an landwirtschaftlich genutzten Flächen ist es deshalb wichtig, dass ein geschädigter Land- oder Forstwirt sich durch unverbindliche Zusagen des Jagdpächters nicht davon abhalten lässt, die Wildschäden unter Wahrung der gesetzlichen Fristen, nämlich binnen einer Woche bei landwirtschaftlichen Grundstücken und bis zum 1. Mai bzw. 1. Oktober bei Forstflächen bei der...