Wildschaden nach der Ernte schätzen?

Leserfrage: Wir haben sehr viel Wildschaden durch Wildschweine. Diesen haben wir fristgerecht gemeldet. Jagdpächter und Wild­schadenschätzer möchten erst nach der Getreideernte begutachten.

Wochenblatt-Leser Günther W. fragt: Bei uns haben wir sehr viel Wildschaden durch Wildschweine. Diesen haben wir fristgerecht beim Ordnungsamt gemeldet. Jagdpächter und Wild­schadenschätzer möchten den Wildschaden erst nach der Getreideernte begutachten. Ich halte das nicht für sinnvoll. Müssen wir uns darauf einlassen?

Jürgen Reh, Rechtsanwalt, VJE, antwortet: Das Landesjagdgesetz NRW (§ 37 II Satz 1) verdeutlicht, dass der Gesetzgeber auf eine Schadensbewertung vor Aberntung abstellt. So kann nach dieser Vorschrift jeder der...