Wild bei Vollmond "sichtbar machen"?

Ist es erlaubt, an Fuchs-Luderplätzen und Schwarz­wild-Kirrungen helles Stroh oder weißen Sand auszubringen, um bei Vollmond das Wild besser erkennen zu können und zu bejagen? Einige Jäger sind der Meinung, dass dieses als „künstliche Lichtquelle” gelten könne und verboten sei.

Ein heller Untergrund, der den Kontrast zwischen Wild und Erdboden in einer mondhellen Nacht hervorhebt und auf diese Weise die Bejagung erleichtert, ist nicht mit der Verwendung einer verbotenen künstlichen Lichtquelle im Sinne von § 19 Bundesjagdgesetz...