Wie viele Pächter je Jagdrevier?

Leserfrage: Ich bin Mitpächter eines 500 ha großen Jagdreviers. Die Neuverpachtung steht an. Ein dritter Jagdpächter soll mitpachten. Die Untere Jagdbehörde hat aber abgelehnt – ist das rechtens?

Wochenblatt-Leser Werner P. fragt: Ich bin Mitpächter eines 500 ha großen Jagdreviers. Die Neuverpachtung steht an. Ein dritter Jagdpächter soll mitpachten, falls ich im Laufe der Jagdperiode aus Altersgründen ausscheiden muss. Die Untere Jagdbehörde hat aber drei Jagdpächter abgelehnt – ist das rechtens und sollten wir vielleicht Begehungsscheine vergeben?

Yuri Kranz, Wald und Holz NRW, antwortet: Gemäß § 11 Abs. 1 Landesjagdgesetz NRW ist die Zahl der Jagdpächter bei Jagdbezirken bis zu 300 ha auf zwei beschränkt. In größeren Jagdbezirken ist für alle...