Werden Jagdpachtverträge wirksam?

In unserem gemeinschaftlichen Jagdbezirk enden beide Pachtverträge zum 31. März. In der Jagdgenossenschaftsversammlung im August 2020 wurde der Vorstand zum Abschluss neuer Verträge ermächtigt. Wir dachten, dass die Verträge vorm Einreichen bei der Unteren Jagdbehörde nochmals bei einer Versammlung zur Abstimmung vorgelegt werden würden. Dies ist bisher Corona-bedingt nicht geschehen. Werden die neuen Verträge zum 1. April wirksam?

Grundsätzlich hat die Jagdgenossenschaftsversammlung eine Beschlussfassung über die Verpachtung vorzunehmen, bevor der Jagdvorstand als gesetzliches Vertretungsorgan der Jagdgenossenschaft den Verpachtungsbeschluss mittels Unterschrift unter den Jagdpachtvertrag umsetzt. Allerdings...