Wer haftet für Verbissschäden?

Leserfrage: Wie sollen wir mit Verbissschäden bei der Jagdverpachtung umgehen?

Wochenblatt-Leserin Maria D. in K. fragt: Die Pachtverträge in unserer Jagdgenossen­schaft müssen neu verhandelt werden. Viele Waldflächen waren stark durch Borken­käfer­befall betroffen. Sie werden nun wieder aufgeforstet, sodass zukünftig mit Verbissschäden zu rechnen ist. Wer haftet dafür? Ein Jäger möchte Verbissschäden in seinem Vertrag aus­schließen, ein anderer Bewerber möchte bei der Begehung zur Beurteilung von Verbissschäden dabei sein.

Jürgen Reh, Rechtsanwalt, VJE, nimmt Stellung: Jagdgenossenschaften sollten sich angesichts der in vielen Revieren anstehenden Wiederaufforstung unbedingt darüber Gedanken machen, wie hoch das Risiko von Waldwildschäden im eigenen Revier ist.

Jagdgenossenschaft haftet für Wildschaden

Denn die Jagdgenossenschaft hat nach dem Gesetz (§ 29 I Bundesjagdgesetz) auch für diese einzustehen. Jagdpächter haften grundsätzlich nur, wenn sie im Vertrag den Wildschaden übernommen haben.

Übernimmt der Jagdpächter den Wildschaden im Vertrag...