Wer darf Tresorschlüssel verwahren?

Leserfrage: Wie sollte ich den Schlüssel meines Waffentresors aufbewahren, dass auch im Todesfall meine Erben Zugriff haben?

Wochenblatt-Leser Heinz J. in H. fragt: Der Beitrag („Wo ist der Tresor­schlüssel?“) in Folge 9 suggeriert, der Notschlüssel für einen Waf­fenschrank könne auch bei einem befreundeten Jäger in einem entspre­chenden Sicherheitsbehältnis aufbewahrt wer­den; analog gelte dies für die Tresorkombination. Der Polizei­präsident Hamm weist mit seinem Anschreiben zum OVG-Urteil jedoch darauf hin, dass eine Weitergabe der Zah­lenschlosskombi­na­tion an einen Dritten unzulässig sei. Wie kann ich...