Die Hochsitze standen im Eigentum derjenigen Person, die sie errichtet hat bzw. auf deren Kosten diese Errichtung erfolgte. Als bloße Scheinbestandteile eines Grundstückes werden Hochsitze somit nicht Eigentum des jeweiligen Grundstückseigentümers, auf dessen Grund und Boden die Ansitzeinrichtungen stehen.
Ob die Hochsitze seinerzeit von der Jagdpächtergemeinschaft, die eine GbR bildete, oder von einem der Mitpächter allein angeschafft bzw. errichtet wurden, ist eine Tatfrage, die von hier aus nicht beantwortet werden kann. Gleiches gilt für die weitere Frage, ob die Hochsitze inzwischen rechtswirksam per Kaufvertrag einem Dritten zu Eigentum übertragen worden sind.
Auch der ehemalige Jagdpächter ist, jedenfalls im Kalenderjahr der Beendigung seines Jagdpachtverhältnisses, noch bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichert, wenn er in diesem Zeitraum seine Hochsitze abbaut und verkauft.