Welchen Zufahrtsweg darf ­Reviernachbar nutzen?

Leserfrage: Kann ich es anzeigen, wenn der Nachbarjäger durch mein Jagdrevier fährt?

Wochenblatt-Leser Martin R. in O. fragt: An unser Jagdrevier grenzt ein etwa 60 ha großer Pirschbezirk. Jetzt ist es strittig, welchen Zufahrtsweg der Erlaubnisscheininhaber zu seinem Pirschbezirk benutzen darf. Von unseren Jagdpächtern wurde der kürzeste Weg von der Landstraße zum Pirschbezirk angeboten. Der Erlaubnis­scheininhaber nutzt jedoch einen anderen Weg, wobei er an einem Hochsitz vorbeifährt und es mehrfach zu einer Störung der Jagdausübung gekommen ist. Wie ist die Rechtslage?

Jürgen Reh, Rechtsanwalt, VJE - Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe e. V., nimmt Stellung: Durch den Jagdpachtvertrag erlangt ein Jagdpächter das Jagdausübungsrecht. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes absolutes Recht. Das bedeutet, dass er dieses Recht nicht nur im Verhältnis zum Verpächter geltend machen kann, sondern gegenüber jedermann.

Jagdstörungen beeinträchtigen das Jagdausübungsrecht. Daher kann...