Welchen Preis für Begehungsschein?

Ich bin Besitzer eines Eigenjagdbezirkes. Mit einer Angliederungsverfügung der Unteren Jagdbehörde sind gut 50 ha Fläche eines Nachbarn an meinen Eigenjagdbezirk angegliedert worden. Gegenwärtig erhält der Nachbar hierfür 15 €/ha und Jahr, was dem Betrag entspricht, der auch in der örtlichen Jagdgenossenschaft ausgezahlt wird. Für einen Jäger habe ich jetzt nur für diese 50 ha einen Begehungsschein ausgestellt. Welchen Preis darf ich hierfür von dem Begehungsscheininhaber verlangen? Darf ich nur 15 € nehmen oder bin ich frei bei der Preisfestlegung?

Als Eigenjagdbesitzer ist es Ihnen unbenommen, eine freie Vereinbarung über die Höhe des Entgeltes für den Begehungsschein zu treffen. Davon losgelöst ist die Frage zu betrachten, in welcher Höhe dem Nachbarn Entschädigungsansprüche zustehen. Denn Eigentümer von Flächen, die an einen Jagdbezirk angegliedert werden, haben gegen den Eigenjagdbesitzer einen Anspruch auf angemessene Entschädigung nach § 5 II Landesjagdgesetz NRW.

Damit der von einer Angliederung betroffene Grundstückseigentümer nicht schlechter gestellt ist als die Jagdgenossen der örtlichen Jagd­genossenschaft, hat der Gesetzgeber geregelt, dass auch für die an­gegliederte Fläche im Mindestmaß das gezahlt werden muss, was in der Jagdgenossenschaft innerhalb der jeweiligen Gemeinde ausgezahlt wird.

Sind in einer Gemeinde mehrere Jagdgenossenschaften vorhanden, so ist ein Durchschnittswert zu ermitteln, der sich aus allen an den Eigenjagdbezirk angrenzenden Genossenschaftsbezirken pro Hektar ergibt.

Ist der Eigenjagdbezirk...