Was gilt für Wildkameras und Lebendfallen?

Leserfrage: Im verpachteten Jagdrevier haben Jäger Wildtierkameras an Bäumen aufgehängt sowie Fuchsfallen (Lebendfallen) auf meinen hofnahen Flächen aufgestellt – ist das einfach so erlaubt?

Wochenblatt-Leser Andreas V. in K. fragt: Im verpachteten Jagdrevier haben Jäger Wildtierkameras an Bäumen aufgehängt sowie Fuchsfallen (Lebendfallen) auf meinen hofnahen Flächen aufgestellt – ist das einfach so erlaubt? Beide Einrichtungen sind keine 100 m von meinem Hof entfernt. Mir gefällt das nicht – was kann ich dagegen tun?

Jürgen Reh, Rechtsanwalt, VJE, antwortet: Die Fallenjagd ist Bestandteil der legitimen Jagdausübung. Es ist zu begrüßen, wenn sich Jäger auch um die Bejagung von Prädatoren kümmern. Das ist gut für das Niederwild und auch für die sonstige Kleintierfauna. Hauskatzen, die nicht im Revier rumstreunen sollten, werden dabei von den Jägern den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend wieder freigelassen, sodass es diesbezüglich keine Probleme geben sollte.

Die Fallen sind jagdliche Einrichtungen. Um sie auf einem Grundstück aufzustellen, bedarf es der Zustimmung durch den jeweiligen Grundstückseigentümer....