Waffenkontrolleure ins Haus lassen?

Beim Nachbar standen zwei Kreisbeamte vor der Tür: Sie fragten die allein anwesende Tochter, wo sich der Waffenschrank des Vaters befände. Das Mädchen ließ sie ins Haus. Der Schrank stand verschlossen im Büro. Wo sich der Schlüssel befand, wusste sie nicht. Dürfen Kontrolleure ohne Anmeldung ein Haus betreten?

Die Mitarbeiter der Waffenbehörden (in NRW die Kreispolizeibehörden) sind nach § 36 Abs. 3 S. 2 WaffG zur verdachtsunabhängigen Kontrolle eines Waffenbesitzers ­berechtigt. Eine solche Kon­trolle kann unangemeldet erfolgen, deshalb sollte sich jeder Waffenbesitzer darauf einstellen. Zudem sollte der Waffenbesitzer Haushaltsangehörige auf eine mögliche Kontrolle vorbereiten. Allerdings muss nur der Waffenbesitzer eine Kontrolle dulden. Deshalb sollten etwa ein Kind oder die Großeltern die Mitarbeiter der Waffenbehörde bei unangemeldeter Kontrolle und Abwesenheit des Waffenbesitzers nicht in die Wohnung lassen. Auf gar keinen Fall sollte etwa das Kind den Kontrolleuren zu erkennen...