Wochenblatt-Leserin Emilia J. fragt: Mit Interesse habe ich den Beitrag „Ist der Schlüssel sicher?“ in Folge 36 gelesen. Wo sollte denn der Schlüssel des Waffenschrankes aufbewahrt werden, wenn selbst ein gesonderter kleiner Tresor zur Aufbewahrung der Schlüssel nicht den Anforderungen genügt?
Dr. Walter Jäcker, Rechtsanwalt, Landesjagdverband NRW, antwortet: Das Schlüsselproblem hat alle Waffenschrankbesitzer seit dem 30. August 2023 vor neue Herausforderungen gestellt. Bisher war die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes Köln (Urteil vom 21. Februar 2019, Az. 20 K 8077/17) zu beachten, das die Auffassung vertreten hat, der Schlüssel muss wenigstens in einem anderen Raum versteckt sein als der, in dem der Schrank steht.
Verschiedene Optionen
Das Oberverwaltungsgericht Münster (Urteil vom 30. August 2023, Az. 20 A 2384/20) hat nun gemeint, der Schlüssel muss genau so sicher untergebracht sein wie die Waffen selbst, also in einem Schrank mit entsprechendem Widerstandsgrad. Daraus ergeben sich für die Schrankbesitzer („Schlüsselverstecker“) jetzt verschiedene Optionen:
- Einen Schlüsselschrank mit Zahlenschloss verwenden bzw. anschaffen, der die Voraussetzungen erfüllt (kostet etwa 500 €).
- Aufrüsten des Waffenschrankes mit einem Zahlenschloss, aber Achtung: Der (A/B-)Schrank wird dadurch nicht zum 0-er-Schrank aufgewertet. Das heißt, er behält seine Klassifikation als (bestandsgeschützter) Schrank der früheren Generation. Der Tresorumbau kostet laut aktueller Angebote von Herstellern etwa 650 €.
- Einen Waffenschrank mit Zahlenschloss neu anschaffen. Mit der Klassifikation 0/I sind Sie auch bei dem Aufbewahrungsproblem Waffen und Munition auf der sicheren Seite. Denn diese können dort dann auch „durcheinander“ gelagert werden (Preis je nach Größe 700 bis 1000 €).
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Landesjagdverband, ob es gegebenenfalls für Mitglieder Sondervergünstigungen für den Tresorumbau gibt.
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(Folge 38-2023)