Ein Mindestalter für die Teilnahme an einer Treibjagd ist gesetzlich nur für Jäger festgelegt. Jäger müssen 18 Jahre alt sein. Für Treiber gibt es keine verbindlichen Altersvorgaben. Es obliegt dem Jagdleiter, Personen die Teilnahme an der Jagd zu verwehren, wenn sie wegen mangelnder geistiger und körperlicher Eignung besonders unfallgefährdet sind. Letztlich muss der jeweilige Jagdleiter im Einzelfall entscheiden, ob und welche Kinder und Jugendliche er als Treiber an einer Gesellschaftsjagd teilnehmen lässt. Dabei sollte er neben der konkreten Persönlichkeit und Entwicklung der betreffenden Person auch den geplanten Ablauf der Jagd, die örtlichen Verhältnisse, das vorkommende Wild und anderes in seine Überlegungen einfließen lassen. Hans-Jürgen Thies, Justitiar des Landesjagdverbands Nordrhein-Westfalen, empfiehlt Folgendes:
- Kinder unter zehn Jahren sollten nicht als Treiber bei einer Gesellschaftsjagd zum Einsatz kommen.
- Bei Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr dürften normalerweise keine Bedenken gegen eine Teilnahme bestehen.
- Die Altersgruppe zwischen 10 und 15 Jahren ist kritisch. Es ist genau auf die konkreten Umstände bei der Jagd zu achten, ob diese Mädchen und Jungen mitgehen dürfen.
- In jedem Fall muss gewährleistet sein, dass jugendliche Treiber unter ständiger Aufsicht eines verantwortlichen Erwachsenen etwa eines erfahrenen Obertreibers stehen. Außerdem sollte die Zahl der Treiber in dieser Altersgruppe auf wenige Jungen und Mädchen beschränkt bleiben.