Streusalze oder Auftausalze sind mit Farbstoffen vergällt, um sie kenntlich zu machen und um sie von Viehsalz und anderen Salzen unterscheiden zu können. Streusalze haben keine futtermittelrechtliche Zulassung über die Positivliste oder den EU-Katalog. Insofern verbietet sich der Einsatz zu Fütterungszwecken. Hinzu kommt, dass Streusalze mehr Verunreinigungen enthalten können als Viehsalze.
Oft wird berichtet, dass Wildtiere insbesondere Straßenränder ausgangs des Winters als Äsungsflächen benutzen, was mit der höheren Schmackhaftigkeit der dort wachsenden Pflanzen begründet wird. Die im Winter ausgebrachten Streusalzfrachten erhöhen den Natriumgehalt, der die Schmackhaftigkeit nachhaltig positiv beeinflusst.
Hieraus darf aber nicht geschlossen werden, dass man Streusalz direkt an die Tiere verfüttern kann. Denn die an Straßenrändern äsenden Tiere nehmen das Streusalz nicht direkt auf, sondern erst nach Wasserauflösung und Übergang in die Pflanzen in Form von Natrium. Streusalze können ohne Weiteres über Sommer gelagert und im nächsten Winter ohne Wirkungsverlust für Auftauzwecke genutzt werden.