Stimmrecht für verschiedene Revierteile?

Leserfrage: Unsere Jagdgenossenschaft ist aufgeteilt in zwei Revierteile. Ist es erlaubt, dass Jagdgenossen, die ausschließlich im Revierteil A ihren Besitz haben, auch über Revierteil B abstimmen?

Wochenblatt-Leser Tobias S. fragt: Unsere Jagdgenossenschaft ist aufgeteilt in zwei Revierteile. Ist es erlaubt, dass Jagdgenossen, die ausschließlich im Revierteil A ihren Besitz haben, auch über Revierteil B abstimmen dürfen? Wenn ja, gibt es die Möglichkeit, dies durch eine entsprechende Satzungsänderung zu verhindern?

Jürgen Reh, Rechtsanwalt, VJE, antwortet: Weder über eine entsprechende Änderung der Satzung noch durch Beschlussfassung kann das Abstimmungsrecht eines Jagdgenossen dahin beschränkt werden, dass er nur an Beschlussfassungen über ein Stimmrecht verfügt, soweit sich der Beschluss auf den sogenannten Revierbogen bezieht, in dem sich seine...