Eine Pflicht zum Erwerb eines Motorsägen-Führerscheins besteht bei Arbeiten mit der Motorsäge in Ihrem Jagdrevier weder für Sie noch für den Begehungsscheininhaber. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass der Waldbesitzer mit dem Einsatz einer Motorsäge auf seinen Flächen einverstanden ist. Dies ist ein zivilrechtliches Einverständnis, das er als Eigentümer erteilen oder verweigern kann.
Beim Einsatz einer Motorsäge im privaten Bereich besteht keine gesetzliche oder sonstige Pflicht, einen entsprechenden Sachkundenachweis vorzulegen. Etwas anderes gilt für die Personen, die die Motorsägen gewerblich einsetzen, wie das etwa bei Unternehmern der Fall ist. Zudem verlangt das Land Nordrhein-Westfalen für Arbeiten im Staatswald den Nachweis des Motorsägen-Führerscheins auch von Privatpersonen. Dies betrifft zum Beispiel Arbeiten privater Brennholz-Selbstwerber im Staatswald.
Gleichwohl raten wir dringend dazu, im Interesse der eigenen Arbeitssicherheit einen solchen Führerschein zu erwerben. Die Lehrgangserfahrung zeigt, dass auch im Rahmen von eintägigen Kompaktkursen eine Vielzahl von bis dahin nicht vorhandenen Kenntnissen zur Unfallverhütung, persönlichen Schutzkleidung sowie den Sicherheitseinrichtungen an der Motorsäge erlangt werden. Die Inhalte der Lehrgänge werden dabei von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern vorgegeben.